Hannekum & Partner Rechtsanwälte & Notarin Termin vereinbaren
Darja Hannekum, Rechtsanwältin und Notarin, in den Kanzleiräumen in Ahrensburg

Notariat

Ihr Notariat
in Ahrensburg.

Persönliche notarielle Begleitung bei Immobilien, Unternehmen, Erbe, Vorsorge und Familie.

Notariat Ahrensburg

Notarielle Gestaltung für die wichtigen Entscheidungen.

Ob Immobilienkauf, Unternehmensgründung, Nachfolge, Testament oder Ehevertrag: Im Notariat in Ahrensburg begleiten wir Sie bei rechtlich und persönlich wichtigen Gestaltungen.

Als Notarin berate ich die Beteiligten unabhängig und unparteiisch, entwickle rechtssichere Lösungen und sorge für eine klare und verlässliche Umsetzung.

Leistungen

Wobei wir Sie notariell begleiten.

01

Immobilien

Kaufverträge · Übertragungen · Grundschulden · Bauträgerverträge

03

Erbe & Nachfolge

Testamente · Erbverträge · Unternehmensnachfolge · Erbscheinsanträge

04

Ehe & Familie

Eheverträge · Scheidungsfolgenvereinbarungen · Adoptionen

05

Vorsorge

Vorsorgevollmachten · Patientenverfügungen · Betreuungsverfügungen

06

Beglaubigungen

Unterschriften · Registeranmeldungen · internationale Urkunden

Notar-Formulare

Gut vorbereitet zum Notartermin.

Über unsere Online-Formulare können Sie uns die wesentlichen Angaben zu Ihrem Anliegen bereits vorab übermitteln. So können wir Ihren Vorgang gezielt vorbereiten.

Zu den Notar-Formularen

Die notarielle Tätigkeit

Unabhängig. Unparteiisch. Rechtssicher.

Unabhängige Beratung

Notarinnen und Notare vertreten nicht die Interessen einer einzelnen Partei, sondern beraten alle Beteiligten unabhängig und unparteiisch.

Rechtssichere Gestaltung

Verträge und Erklärungen werden rechtlich geprüft, verständlich gestaltet und auf eine verlässliche Umsetzung ausgerichtet.

Vorsorgende Rechtspflege

Notarielle Gestaltung schafft Klarheit, bevor Konflikte entstehen, und sorgt bei wichtigen Rechtsgeschäften für Rechtssicherheit.

Ihre Notarin in Ahrensburg

Persönlich begleitet von der Gestaltung bis zur Beurkundung.

Darja Hannekum, LL.M. (Miami)

Rechtsanwältin & Notarin

Amtssitz

Große Straße 21
22926 Ahrensburg
Telefon: +49 4102 77 87 230
E-Mail: notar@hannekum-partner.de

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Notariat

Wann benötigt man beim Immobilienkauf einen Notar?

Ein Immobilienkaufvertrag ist nach § 311b Abs. 1 BGB nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird – ohne Beurkundung ist er nichtig. Beurkundungspflichtig sind Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen, die Bestellung, Änderung und Löschung von Grundschulden und Hypotheken, Teilungserklärungen nach dem WEG sowie Erbbaurechte. Auch die Eintragung im Grundbuch erfolgt ausschließlich über das Notariat – mehr dazu hier.

Wann muss eine GmbH-Gründung notariell beurkundet werden?

Bei GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG ist die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags zwingend. Notarielle Mitwirkung ist ebenso erforderlich bei Änderungen und Neufassungen der Satzung, bei Kapitalmaßnahmen, bei Anteilsübertragungen und der Einziehung von Geschäftsanteilen sowie bei Umwandlungen. Das Notariat entwirft den Gesellschaftsvertrag, beurkundet ihn und reicht die Anmeldung elektronisch beim Handelsregister ein.

Wann ist ein Testament oder Erbvertrag notariell sinnvoll oder erforderlich?

Ein eigenhändiges Testament ist möglich. Zwingend notariell sind dagegen Erbverträge, Pflichtteils- und Erbverzichte sowie Grundstücksübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Ein notarielles Testament empfiehlt sich vor allem bei Immobilienvermögen, Unternehmensbeteiligungen, Patchworkfamilien oder Auslandsbezug: Formfehler werden vermieden, der letzte Wille rechtlich korrekt formuliert, die Urkunde amtlich verwahrt und im Zentralen Testamentsregister registriert.

Wann benötigt man einen Notar für einen Ehevertrag?

Nach § 1410 BGB ist die notarielle Beurkundung eines Ehevertrags zwingend vorgeschrieben, damit er wirksam ist. Dasselbe gilt für Scheidungsfolgenvereinbarungen, Güterstandsänderungen und Adoptionsanträge. Sinnvoll ist ein Ehevertrag immer dann, wenn Ehepartner ihre Vermögensverhältnisse individuell regeln möchten – etwa bei Selbstständigkeit, ungleichen Vermögen oder internationalem Bezug.

Was ist der Unterschied zwischen Beurkundung und Beglaubigung?

Bei der Beglaubigung bestätigt die Notarin die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original. Bei der Beurkundung wird der gesamte Inhalt einer Erklärung rechtlich geprüft, vorgelesen und protokolliert. Eine Beglaubigung genügt zum Beispiel bei Handelsregisteranmeldungen, Vollmachten oder Grundbuchanträgen; Immobilienkaufverträge und Gesellschaftsverträge bedürfen dagegen der Beurkundung.

Wie hoch sind Notarkosten?

Die Gebühren für notarielle Leistungen sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und bundesweit einheitlich – sie sind damit für alle Notariate gleich. Ihre Höhe richtet sich nach dem Geschäftswert und dem Umfang des Vorgangs, also etwa nach Kaufpreis, Stammkapital oder Vermögen. Eine Kostenschätzung erhalten Sie vorab.

Kontakt

Ihr Anliegen. Notariell gut vorbereitet.

Nutzen Sie unsere Notar-Formulare oder vereinbaren Sie einen Termin in unserem Notariat in Ahrensburg.