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Markenrecherche & Risikoanalyse
Vor jeder Anmeldung steht die Recherche: Existiert die Marke bereits, drohen Widersprüche oder Abmahnungen? Wir prüfen Ähnlichkeit, Waren- und Dienstleistungsklassen und sagen Ihnen, ob der Name trägt.
Rechtsberatung
Schutz und Durchsetzung von Marken und geschäftlichen Kennzeichen sowie Beratung im Wettbewerbsrecht – von der Anmeldung bis zur Abwehr von Abmahnungen.
Einordnung
Name, Logo und Auftritt sind häufig das wertvollste Kapital eines Unternehmens – und zugleich das ungeschützteste. Ohne Eintragung fehlt die Grundlage, um gegen Nachahmer vorzugehen; mit der falschen Anmeldung entsteht ein Schutz, der im Ernstfall nicht trägt.
Wir beraten Unternehmen, Startups und Selbstständige bei Anmeldung, Überwachung und Durchsetzung ihrer Kennzeichenrechte und verteidigen sie gegen unberechtigte Angriffe. Angrenzende Fragen des Wettbewerbsrechts und des übrigen gewerblichen Rechtsschutzes – etwa Designrecht und Urheberrecht – bearbeiten wir aus derselben Hand.
Leistungen
01
Vor jeder Anmeldung steht die Recherche: Existiert die Marke bereits, drohen Widersprüche oder Abmahnungen? Wir prüfen Ähnlichkeit, Waren- und Dienstleistungsklassen und sagen Ihnen, ob der Name trägt.
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Wir melden Ihre Marke beim DPMA, beim EUIPO oder über die WIPO an und legen den Schutzumfang so fest, dass er zu Ihrem Geschäft passt – einschließlich der Wahl zwischen Wort- und Bildmarke.
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Eine eingetragene Marke schützt nur, wenn Verletzungen bemerkt werden. Wir übernehmen die Überwachung, achten auf Verlängerungsfristen und den rechtserhaltenden Gebrauch Ihrer Marken.
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Wir setzen Ihre Rechte bei Verletzungen konsequent durch – von der Abmahnung bis zur einstweiligen Verfügung. Umgekehrt prüfen wir erhaltene Abmahnungen auf ihre Berechtigung und begrenzen die Kosten, statt vorschnell zu unterschreiben.
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Meldet ein Dritter eine verwechselbare Marke an, legen wir Widerspruch ein. Wird Ihre Marke angegriffen – etwa mit einem Löschungsantrag – verteidigen wir sie vor dem Amt und vor Gericht.
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Wir prüfen Werbeaussagen, Preisangaben und vergleichende Werbung auf ihre Zulässigkeit und gehen gegen irreführende Werbung und unlauteren Wettbewerb von Mitbewerbern vor.
Rechtlich präzise. Unternehmerisch gedacht.
Markenrechtliche Fehler werden spät sichtbar und dann teuer: eine Umbenennung nach dem Marktstart, ein Schutzumfang, der die eigenen Produkte nicht erfasst, eine Abmahnung kurz vor der Messe. Wir bringen die Schutzrechte deshalb vor der Investition in Ordnung – und prüfen im Konfliktfall zuerst, was die Gegenseite tatsächlich durchsetzen kann.
Persönliche Beratung
Rechtsanwältin & Notarin
Fachanwältin für IT-Recht
Darja Hannekum verantwortet Marken-, Wettbewerbsrecht und gewerblichen Rechtsschutz in unserer Kanzlei. Sie ist Mitglied der GRUR, der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht. Zum Profil
Im Detail
Eine starke Marke ist mehr als ein Logo oder ein Name – sie schafft Vertrauen bei Kunden. Doch ohne rechtlichen Schutz ist sie angreifbar. Als Rechtsanwalt für Markenrecht in Hamburg und Ahrensburg beraten und vertreten wir Unternehmen, Startups und Selbstständige bei der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung ihrer Markenrechte sowie beim Schutz vor unlauterem Wettbewerb.
Haben Sie eine Geschäftsidee entwickelt und möchten den Markennamen schützen? Oder wurden Sie von einem Wettbewerber abgemahnt und wissen nicht, wie Sie reagieren sollen? Wir bieten Ihnen nicht nur rechtliche Unterstützung, sondern auch strategische Beratung, um Ihre Marke langfristig zu stärken.
Wir begleiten Sie von der Markenrecherche bis zur Eintragung Ihrer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim EUIPO oder bei der WIPO. Eine durchdachte Schutzstrategie sichert Ihnen langfristige Rechte.
Um Markenrechtsverletzungen frühzeitig zu erkennen, überwachen wir Ihre Marke und setzen Ihre Rechte bei Verletzungen konsequent durch – sei es durch Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder gerichtliche Verfahren.
Falls ein Dritter eine Marke anmeldet, die mit Ihrer verwechselt werden könnte, unterstützen wir Sie bei Widerspruchsverfahren. Auch wenn Ihre Marke angegriffen wird, stehen wir Ihnen mit maßgeschneiderten Verteidigungsstrategien zur Seite.
Sie möchten Ihre Marke lizenzieren oder verkaufen? Wir erstellen rechtssichere Markenlizenzverträge und Abtretungsverträge, die Ihre Interessen schützen.
Haben Sie eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung erhalten? Wir prüfen die Vorwürfe, entwickeln eine Verteidigungsstrategie und minimieren finanzielle sowie rechtliche Risiken. Gleichzeitig setzen wir Ihre eigenen Markenrechte durch.
Produktpiraterie kann erhebliche finanzielle Schäden und Reputationsverluste verursachen. Wir beraten Sie zur Überwachung von Märkten und Online-Plattformen, arbeiten mit Zollbehörden zusammen, um Fälschungen abzufangen, und leiten bei Bedarf rechtliche Schritte ein.
Ihre Marke ist das Gesicht Ihres Unternehmens und schafft Wiedererkennungswert bei Ihren Kunden. Ein rechtssicherer Markenschutz verhindert, dass Dritte Ihre Ideen kopieren oder von Ihrem Erfolg profitieren. Durch eine gezielte Markenanmeldung und Überwachung schützen Sie Ihr geistiges Eigentum und stärken Ihre Marktposition.
Wir entwickeln für Sie eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre Marke national, europaweit oder international rechtlich abzusichern. Ob sich eine Markenanmeldung lohnt, besprechen wir dabei offen.
Markenrechtliche Fehler können teuer werden – sei es durch Widersprüche, Abmahnungen oder Löschungsverfahren. Eine unüberlegte Markenanmeldung oder unzureichender Schutz kann dazu führen, dass Sie Ihre Marke nicht uneingeschränkt nutzen dürfen.
Wir vereinen Erfahrung im Markenrecht mit einem Verständnis für unternehmerische Herausforderungen und haben uns darauf spezialisiert, komplexe rechtliche Sachverhalte verständlich zu erklären. Wir setzen auf proaktive Kommunikation und halten Sie über den Stand Ihres Falles informiert.
Unsere Kanzlei zeichnet sich durch einen ganzheitlichen Beratungsansatz aus, der über die reine Rechtsberatung hinausgeht. Ob vor Ort in Hamburg und Ahrensburg oder online – dank unserer digitalen Infrastruktur sind wir bundesweit für Sie erreichbar.
Wir analysieren Ihre Situation und besprechen Ihre Ziele.
Wir entwickeln einen individuellen Plan für Ihren Markenschutz.
Wir setzen die Strategie um und stehen Ihnen dauerhaft zur Seite.
Wir bieten Markenüberwachung an, die potenzielle Verletzungen frühzeitig erkennt. Zusätzlich beraten wir Sie, worauf Sie selbst achten können.
Wir analysieren den Fall und leiten entsprechende rechtliche Schritte ein, von der Abmahnung bis zu gerichtlichen Maßnahmen, um Ihre Markenrechte durchzusetzen.
Theoretisch ja. Unsere Expertise minimiert jedoch Risiken, optimiert den Schutzumfang und spart Ihnen langfristig Zeit und Kosten.
Wir empfehlen eine jährliche Überprüfung sowie eine Prüfung bei wichtigen Geschäftsentwicklungen. So bleibt Ihr Markenschutz aktuell und wirksam.
Wir analysieren die Gründe, entwickeln Lösungsansätze und begleiten Sie durch mögliche Einspruchsverfahren oder alternative Schutzstrategien.
Wir beraten ganzheitlich – rechtlich, strategisch und wirtschaftlich – und setzen auf klare Kommunikation und schlanke digitale Abläufe.
Fragen und Antworten
In der Regel 3 bis 6 Monate bis zur Eintragung; nach der Eintragung läuft eine dreimonatige Widerspruchsfrist. Bei Eilbedarf ist beim DPMA eine beschleunigte Prüfung gegen Zusatzgebühr möglich.
Die Kosten setzen sich aus Amtsgebühren und anwaltlicher Vergütung zusammen und hängen vom Schutzgebiet und der Zahl der Klassen ab. Für die Markenanmeldung nennen wir Ihnen vorab einen festen Preis.
Die Wortmarke schützt den Namen unabhängig von der Gestaltung und ist meist die stärkere Wahl. Eine Bild- oder Wort-Bild-Marke ist sinnvoll, wenn der Name allein nicht schutzfähig ist – etwa weil er beschreibend ist.
Nicht ohne anwaltlichen Rat unterschreiben: Eine Unterlassungserklärung bindet lebenslang und ist strafbewehrt. Wir prüfen die Abmahnung, formulieren gegebenenfalls eine modifizierte Erklärung und begrenzen die Kosten. Die gesetzten Fristen sind meist kurz – melden Sie sich früh.
Ja. Über das EUIPO erhalten Sie Schutz in der gesamten EU, über die WIPO lässt sich eine bestehende Marke auf weitere Staaten erstrecken. Welcher Weg günstiger ist, hängt von der Zahl der Zielmärkte ab.
Unzulässig sind unter anderem irreführende Werbung, das gezielte Behindern von Mitbewerbern, unerlaubte Telefon- und E-Mail-Werbung sowie das Nachahmen fremder Produkte. Wir prüfen Ihre Maßnahmen vorab – und gehen gegen Verstoße von Wettbewerbern vor.
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Kontakt
Wir prüfen die Ausgangslage und besprechen mit Ihnen die nächsten rechtlichen Schritte.