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Notariat

Testament & Erbvertrag

Als Notarin in Ahrensburg gestalte ich Testamente, Erbverträge und Übertragungen zu Lebzeiten. Ziel ist eine Nachlassregelung, die den tatsächlichen Willen abbildet und im Erbfall ohne Auslegungsstreit umgesetzt werden kann.

Einordnung

Testament oder Erbvertrag: Was ist der Unterschied?

Ein Testament können Sie jederzeit allein errichten und ebenso jederzeit widerrufen. Der Erbvertrag wird dagegen mit einer anderen Person geschlossen und bindet: Von den vertragsmäßigen Verfügungen kann man sich nur unter engen Voraussetzungen wieder lösen. Er bedarf immer der notariellen Beurkundung.

Welche Form die richtige ist, hängt weniger vom Vermögen ab als von der Frage, ob Bindung gewollt ist – etwa unter Ehegatten, in Patchwork-Konstellationen oder wenn eine Übertragung zu Lebzeiten abgesichert werden soll. Wir ordnen beide Wege für Ihre Lage ein und gestalten die Urkunde entsprechend.

Leistungen

Wobei wir Sie bei der Nachlassgestaltung begleiten.

01

Notarielles Testament

Entwurf und Beurkundung des letzten Willens, einschließlich Vermächtnissen, Teilungsanordnungen, Testamentsvollstreckung und Ersatzerbfolge.

02

Erbvertrag

Bindende Nachlassregelung zwischen Ehegatten, Partnern oder Familienmitgliedern, auf Wunsch mit vereinbarten Rücktrittsrechten.

03

Vorweggenommene Erbfolge

Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten, abgesichert durch Nießbrauch, Wohnrecht oder Rückforderungsrechte.

04

Pflichtteils- und Erbverzicht

Vereinbarungen mit Angehörigen, die spätere Ansprüche der Höhe nach begrenzen oder ganz ausschließen.

05

Erbauseinandersetzung

Verträge zwischen Miterben über die Verteilung des Nachlasses, einschließlich der Übertragung von Grundbesitz.

06

Unternehmertestament

Nachfolgeregelungen, die zum Gesellschaftsvertrag passen und die Handlungsfähigkeit des Unternehmens sichern.

Ablauf

So entsteht Ihre notarielle Nachlassregelung.

01

Anfrage & Unterlagen

Sie schildern Ihre Familien- und Vermögenssituation. Über die Notar-Formulare können Sie die Angaben und Beteiligten vorab übermitteln.

02

Gespräch

Wir besprechen, was Sie erreichen möchten, und ordnen die Möglichkeiten ein – Testament, Erbvertrag oder Übertragung zu Lebzeiten.

03

Entwurf

Sie erhalten einen ausformulierten Entwurf mit Erläuterungen zu den rechtlichen Folgen der einzelnen Regelungen.

04

Abstimmung

Änderungswünsche arbeiten wir ein. Offene Punkte – etwa zur Pflichtteilslage – klären wir vor dem Termin.

05

Beurkundung

Die Urkunde wird verlesen und erläutert. Die Notarin prüft dabei auch, ob die Voraussetzungen für eine wirksame Errichtung vorliegen.

06

Verwahrung & Registrierung

Die Urkunde kommt in die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht und wird im Zentralen Testamentsregister vermerkt, damit sie im Erbfall gefunden wird.

Wann ist ein notarielles Testament sinnvoll?

Ein handschriftliches Testament ist zulässig und kostet nichts – es scheitert in der Praxis aber oft an der Form, an unklaren Formulierungen oder daran, dass es nicht gefunden wird. Die notarielle Errichtung nimmt diese Risiken: Der Wille wird juristisch gefasst, die Urkunde amtlich verwahrt und registriert.

Besonders sinnvoll ist sie bei Immobilienbesitz, Unternehmensbeteiligungen, zweiten Ehen und Kindern aus mehreren Beziehungen sowie bei Vermögen im Ausland. Zum Vergleich beider Wege: handschriftliches und notarielles Testament.

Ein weiterer Punkt ist praktischer Natur: Beim Grundbuchamt und bei Banken genügt in der Regel die beglaubigte Abschrift des notariellen Testaments mit der Eröffnungsniederschrift. Ein Erbschein – und die damit verbundenen Kosten – wird dann meist nicht benötigt.

Pflichtteil und testamentarische Gestaltung

Kinder, Ehegatten und unter Umständen Eltern haben einen Pflichtteilsanspruch, wenn sie von der Erbfolge ausgeschlossen werden. Er richtet sich auf Geld und beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Enterben allein löst das Thema also nicht.

Gestalten lässt es sich trotzdem: über notarielle Pflichtteilsverzichte gegen Abfindung, über Übertragungen zu Lebzeiten mit Anrechnungsbestimmung oder über Regelungen, die Liquidität für den Fall des Anspruchs schaffen – wichtig vor allem, wenn der Nachlass im Wesentlichen aus einer Immobilie oder einem Betrieb besteht.

Erbvertrag und gemeinschaftliches Testament bei Ehegatten

Viele Ehepaare setzen sich zunächst gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen die Kinder als Schlusserben – bekannt als Berliner Testament. Das schützt den überlebenden Partner, bindet ihn aber auch und kann Pflichtteilsansprüche der Kinder im ersten Erbfall auslösen.

Ob die gewünschte Bindung besser über ein gemeinschaftliches Testament oder über einen Erbvertrag hergestellt wird und wie stark sie sein soll, entscheiden wir gemeinsam. Auch Rücktritts- und Änderungsvorbehalte lassen sich vereinbaren.

Unternehmensnachfolge im Nachlass

Gehört zum Nachlass eine Beteiligung an einer Gesellschaft, muss die letztwillige Verfügung zum Gesellschaftsvertrag passen. Sonst laufen beide Regelungen auseinander: Die Satzung sieht etwa eine Einziehung oder Abtretungspflicht vor, während das Testament einen anderen Erben bedenkt.

Wir prüfen beides zusammen und stimmen Nachfolgeklauseln, Testament und – falls erforderlich – eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags aufeinander ab. Mehr zur gesellschaftsrechtlichen Seite unter Unternehmen und Gesellschaften.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zu Testament und Erbvertrag

Muss ein Testament notariell beurkundet werden?

Nein. Ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament ist wirksam. Zwingend notariell sind dagegen der Erbvertrag, der Pflichtteils- oder Erbverzicht und Übertragungen von Grundbesitz zu Lebzeiten.

Was kostet ein notarielles Testament?

Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und damit nach dem Wert des Vermögens. Sie sind bundesweit einheitlich geregelt; eine Kostenschätzung erhalten Sie vor der Beurkundung.

Erspart ein notarielles Testament den Erbschein?

In vielen Fällen ja. Grundbuchamt, Banken und Versicherungen erkennen regelmäßig die beglaubigte Abschrift des notariellen Testaments zusammen mit der Eröffnungsniederschrift als Nachweis der Erbfolge an. Ein Erbschein wird dann meist entbehrlich.

Kann ein notarielles Testament später geändert werden?

Ja. Ein Testament bleibt widerruflich; Sie können es jederzeit ändern oder aufheben. Anders beim Erbvertrag: Die vertragsmäßigen Verfügungen binden, sofern kein Rücktritts- oder Änderungsvorbehalt vereinbart wurde.

Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?

Wenn eine Regelung verlässlich stehen soll – etwa weil eine Immobilie oder ein Betrieb bereits zu Lebzeiten übertragen wird, weil Partner ohne Trauschein einander absichern möchten oder weil eine Gegenleistung wie Pflege vereinbart wird.

Was bedeutet vorweggenommene Erbfolge?

Die Übertragung von Vermögen bereits zu Lebzeiten, häufig auf Kinder. Sie wird notariell beurkundet und lässt sich mit Nießbrauch, Wohnrecht, Rückforderungsrechten und einer Anrechnung auf den Pflichtteil verbinden.

Was gilt bei Vermögen oder Wohnsitz im Ausland?

Nach der Europäischen Erbrechtsverordnung richtet sich die Erbfolge grundsätzlich nach dem Recht des Staates, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. In der Urkunde kann stattdessen das Recht der Staatsangehörigkeit gewählt werden – das prüfen wir im Einzelfall.

Weitere Themen im Notariat

Themen, die zur Nachlassplanung gehören.

Vorsorge

Vollmacht und Verfügungen für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

Immobilien

Übertragung von Grundbesitz mit Wohnrecht, Nießbrauch und Grundbuchvollzug.

Darja Hannekum, Rechtsanwältin und Notarin in Ahrensburg

Ihre Notarin

Persönlich begleitet – von der ersten Frage bis zum Vollzug.

Darja Hannekum, LL.M. (Miami)

Rechtsanwältin & Notarin · Fachanwältin für IT-Recht

Als Notarin in Ahrensburg begleite ich Sie persönlich durch Ihr Anliegen: vom ersten Gespräch über den Entwurf bis zur Beurkundung und zum Vollzug. Als Amtsträgerin berate ich dabei alle Beteiligten unabhängig und unparteiisch.

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