01
Ehevertrag
Regelungen zum Güterstand, zum Versorgungsausgleich und zum nachehelichen Unterhalt – vor oder während der Ehe.
Notariat
Als Notarin in Ahrensburg gestalte ich Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Vermögensregelungen in der Familie. Beide Seiten werden dabei gleichermaßen über die rechtlichen Folgen unterrichtet.
Auf dieser Seite
Einordnung
Ohne Ehevertrag gilt die Zugewinngemeinschaft: Das Vermögen bleibt getrennt, im Fall der Scheidung wird der während der Ehe erzielte Zuwachs ausgeglichen. Für viele Paare passt das. Es passt seltener, wenn ein Betrieb, eine Beteiligung oder eine vermietete Immobilie im Spiel ist, wenn die Vermögen sehr ungleich sind oder wenn ein Partner aus dem Ausland kommt.
Ein Ehevertrag verschiebt nicht einseitig Lasten – er nimmt Unsicherheit aus Situationen, die sonst erst im Streitfall geklärt würden. Er bedarf der notariellen Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten und kann vor oder während der Ehe geschlossen werden.
Leistungen
01
Regelungen zum Güterstand, zum Versorgungsausgleich und zum nachehelichen Unterhalt – vor oder während der Ehe.
02
Trennungs- und Scheidungsfolgen in einer Urkunde: Vermögen, Unterhalt, Immobilie und Versorgungsausgleich.
03
Verbindliche Regelungen zum Ehegatten- und Kindesunterhalt, auf Wunsch mit Vollstreckungsunterwerfung.
04
Absicherung unverheirateter Paare, insbesondere bei gemeinsamem Immobilienerwerb und gemeinsamen Anschaffungen.
05
Schenkungen und Übertragungen zwischen Ehegatten oder an Kinder, einschließlich der Eintragung im Grundbuch.
06
Beurkundung der erforderlichen Anträge und Einwilligungen bei der Annahme Minderjähriger und Volljähriger.
Ablauf
01
Sie schildern uns Ihre Situation und das Ziel der Vereinbarung. Angaben zu Vermögen und Beteiligten können Sie vorab über die Notar-Formulare übermitteln.
02
Wir ordnen die gesetzliche Lage ein und zeigen die Gestaltungsmöglichkeiten – gegenüber beiden Beteiligten in gleicher Weise.
03
Beide Seiten erhalten den Entwurf mit Erläuterungen, mit ausreichend Zeit zur Prüfung und für eigene Rückfragen.
04
Änderungswünsche werden eingearbeitet; wo eigene anwaltliche Beratung sinnvoll ist, weisen wir darauf hin.
05
Die Urkunde wird in Anwesenheit beider Beteiligter verlesen und erläutert. Danach erhalten Sie Ausfertigungen für Ihre Unterlagen.
Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Regelfall. Die Gütertrennung schließt den Ausgleich vollständig aus – was auch Nachteile hat, etwa im Erbfall und bei der Erbschaftsteuer.
Häufig sinnvoll ist deshalb der modifizierte Zugewinn: Der Ausgleich bleibt grundsätzlich bestehen, einzelne Gegenstände – etwa ein Unternehmen oder ein vorehelich erworbenes Grundstück – werden aber herausgenommen oder in ihrer Wertentwicklung begrenzt.
Trennen sich Ehegatten einvernehmlich, lassen sich die Folgen in einer Urkunde regeln: Zugewinn, Unterhalt, die gemeinsame Immobilie, der Hausrat und – in den Grenzen des Gesetzes – der Versorgungsausgleich.
Das verkürzt das gerichtliche Verfahren und macht seinen Ausgang berechenbar. Unterhaltsregelungen können mit einer Vollstreckungsunterwerfung versehen werden; sie sind dann ohne Urteil durchsetzbar. Gehört eine Immobilie dazu, wird die Übertragung mitbeurkundet und im Grundbuch vollzogen – siehe Immobilien.
Gehört ein Unternehmen zum Vermögen, kann der Zugewinnausgleich im Scheidungsfall zu einer Zahlungspflicht führen, die nur durch Entnahmen oder den Verkauf von Anteilen zu erfüllen wäre. Gesellschaftsverträge verlangen deshalb häufig, dass die Gesellschafter eine güterrechtliche Regelung treffen.
Wir stimmen den Ehevertrag auf den Gesellschaftsvertrag ab, damit beide dasselbe sagen. Zur gesellschaftsrechtlichen Seite: Unternehmen und Gesellschaften.
Ein Ehevertrag darf die Lasten der Ehe nicht einseitig verteilen. Gerichte prüfen ihn in zwei Schritten: auf Sittenwidrigkeit im Zeitpunkt des Abschlusses und darauf, ob die Berufung darauf später noch angemessen ist. Besonders sensibel ist der Bereich der Kinderbetreuung.
Deshalb kommt es auf die Gestaltung an: ausgewogene Regelungen, offengelegte Vermögensverhältnisse, ausreichend Vorlauf vor der Beurkundung. Auf all das achten wir bei der Vorbereitung der Urkunde.
Fragen und Antworten
Ja. Nach § 1410 BGB ist die notarielle Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten vorgeschrieben. Ohne sie ist der Vertrag unwirksam.
Ja. Er kann vor der Eheschließung, während der Ehe und noch im Zusammenhang mit der Trennung geschlossen werden – dann meist als Scheidungsfolgenvereinbarung.
Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und damit nach dem Vermögen beider Ehegatten. Sie sind bundesweit einheitlich; eine Kostenschätzung erhalten Sie vorab.
Ja. Verträge, die eine Seite einseitig belasten, können sittenwidrig und damit nichtig sein; außerdem prüfen Gerichte, ob die Berufung auf eine Regelung später noch angemessen ist. Eine sorgfältige, ausgewogene Gestaltung ist deshalb entscheidend.
Eine Urkunde, die die Folgen der Trennung abschließend regelt: Vermögensausgleich, Unterhalt, gemeinsame Immobilie, Hausrat und – in den gesetzlichen Grenzen – den Versorgungsausgleich.
Bei der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen getrennt, der während der Ehe erzielte Zuwachs wird bei Scheidung ausgeglichen. Die Gütertrennung schließt diesen Ausgleich aus – mit Folgen auch für Erbrecht und Erbschaftsteuer.
Gültige Ausweise beider Beteiligter, bei bestehender Ehe die Heiratsurkunde sowie eine Übersicht über Vermögen, Immobilien und Beteiligungen. Die Angaben können Sie vorab über unsere Notar-Formulare übermitteln.
Weitere Themen im Notariat
Testament und Erbvertrag, die zur güterrechtlichen Regelung passen.
Vollmachten für den Fall, dass ein Partner selbst nicht mehr entscheiden kann.
Übertragung der gemeinsamen Immobilie und ihre Absicherung im Grundbuch.
Ihre Notarin
Rechtsanwältin & Notarin · Fachanwältin für IT-Recht
Als Notarin in Ahrensburg begleite ich Sie persönlich durch Ihr Anliegen: vom ersten Gespräch über den Entwurf bis zur Beurkundung und zum Vollzug. Als Amtsträgerin berate ich dabei alle Beteiligten unabhängig und unparteiisch.
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