01
Unterschriften für Register
Anmeldungen zum Handels-, Gesellschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister, etwa zu Geschäftsführung, Prokura oder Firmenänderung.
Notariat
Als Notarin in Ahrensburg beglaubige ich Unterschriften und Abschriften – für das Handelsregister und das Grundbuch, für Vollmachten und Behörden sowie für den Rechtsverkehr mit dem Ausland.
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Einordnung
Bei der Beglaubigung bestätigt die Notarin die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Abschrift mit dem Original. Der Inhalt des Schriftstücks wird dabei nicht geprüft. Bei der Beurkundung wird dagegen der gesamte Inhalt einer Erklärung geprüft, verlesen und protokolliert.
Welche Form nötig ist, gibt das Gesetz oder die empfangende Stelle vor: Anmeldungen zum Handelsregister und Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt verlangen die öffentliche Beglaubigung, Kaufverträge über Grundstücke und Gesellschaftsverträge dagegen die Beurkundung. Wenn Sie unsicher sind, klären wir das vor dem Termin.
Leistungen
01
Anmeldungen zum Handels-, Gesellschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister, etwa zu Geschäftsführung, Prokura oder Firmenänderung.
02
Anträge, Eintragungsbewilligungen und Löschungsbewilligungen in der vom Gesetz geforderten Form.
03
General-, Vorsorge- und Handlungsvollmachten, die gegenüber Registern, Banken oder Behörden verwendet werden sollen.
04
Bestätigung, dass eine Abschrift mit der vorgelegten Urschrift übereinstimmt – auch von notariellen Urkunden.
05
Vorbereitung von Urkunden für den Gebrauch im Ausland, einschließlich der Einholung der Überbeglaubigung.
06
Erstellung elektronischer beglaubigter Abschriften und Übermittlung an Register und Gerichte.
Ablauf
01
Sie nennen uns den Zweck und senden das Schriftstück. Wir sagen Ihnen, welche Form die empfangende Stelle verlangt.
02
Wir prüfen, ob das Dokument vollständig ist und ob Vertretungsnachweise oder Registerauszüge benötigt werden.
03
Sie unterschreiben vor der Notarin oder erkennen eine bereits geleistete Unterschrift als Ihre an. Danach wird der Beglaubigungsvermerk erteilt.
04
Auf Wunsch reichen wir die Urkunde elektronisch beim Register ein oder veranlassen die Apostille; andernfalls erhalten Sie sie unmittelbar.
Anmeldungen zum Handelsregister sind in öffentlich beglaubigter Form und ausschließlich elektronisch über das Notariat einzureichen. Das gilt für die Gründung ebenso wie für spätere Änderungen – etwa einen Wechsel in der Geschäftsführung, eine neue Anschrift oder die Erteilung von Prokura.
Wir formulieren die Anmeldung, beglaubigen die Unterschriften der anmeldenden Personen und übermitteln sie mit den Anlagen an das Registergericht. Rückfragen des Gerichts bearbeiten wir für Sie. Zum größeren Zusammenhang: Unternehmen und Gesellschaften.
Eine beglaubigte Abschrift bestätigt, dass die Kopie mit der vorgelegten Urschrift übereinstimmt. Dazu muss das Original beim Termin vorliegen. Verwendet werden solche Abschriften etwa gegenüber Gerichten, Registern, Banken und ausländischen Stellen.
Von notariellen Urkunden erteilen wir daneben Ausfertigungen und beglaubigte Abschriften aus der eigenen Urkundensammlung. Für rein amtliche Zwecke – etwa beglaubigte Zeugniskopien für eine Bewerbung – sind häufig auch Behörden zuständig.
Soll eine deutsche Urkunde im Ausland verwendet werden, verlangt der Empfängerstaat meist einen Nachweis darüber, dass die beglaubigende Stelle echt ist. Zwischen den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens genügt dafür die Apostille; sonst ist der längere Weg der Legalisation über die Auslandsvertretung nötig.
Für notarielle Urkunden wird die Apostille vom zuständigen Landgerichtspräsidenten erteilt. Wir bereiten die Urkunde entsprechend vor und übernehmen auf Wunsch die Einholung sowie die Abstimmung mit Übersetzern.
Fragen und Antworten
Die Gebühren ergeben sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und richten sich nach dem Geschäftswert und dem Umfang des Vorgangs. Sie sind bundesweit einheitlich geregelt; eine Auskunft dazu erhalten Sie vorab.
Ja. Die Unterschrift wird vor der Notarin geleistet oder – wenn Sie bereits unterschrieben haben – als eigene anerkannt. Für beglaubigte Abschriften muss das Original vorliegen.
Einen gültigen Ausweis und das zu beglaubigende Schriftstück. Bei Anmeldungen für ein Unternehmen kommen die Angaben zur Gesellschaft und gegebenenfalls Registerauszüge oder Vollmachten hinzu.
Der Termin selbst dauert meist nur wenige Minuten, und kurzfristige Termine sind in der Regel möglich. Zeit braucht eher die Vorbereitung – etwa die Formulierung einer Registeranmeldung oder die Einholung einer Apostille.
Elektronische beglaubigte Abschriften erstellen wir für die Einreichung bei Registern und Gerichten. Für bestimmte Registeranmeldungen sieht das Gesetz zudem die Beglaubigung über das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer vor.
Eine Bestätigung, mit der eine deutsche Urkunde für die Verwendung in einem anderen Vertragsstaat des Haager Übereinkommens anerkannt wird. Für notarielle Urkunden wird sie vom zuständigen Landgericht erteilt; wir holen sie auf Wunsch ein.
Die Beglaubigung betrifft nur die Echtheit der Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Abschrift. Bei der Beurkundung wird der gesamte Inhalt geprüft, verlesen und protokolliert – vorgeschrieben etwa bei Grundstückskaufverträgen und Gesellschaftsverträgen.
Weitere Themen im Notariat
Registeranmeldungen zu Gründung, Geschäftsführung und Gesellschafterwechsel.
Bewilligungen und Anträge, die das Grundbuchamt in beglaubigter Form verlangt.
Vollmachten, die gegenüber Banken, Registern und Behörden verwendet werden.
Ihre Notarin
Rechtsanwältin & Notarin · Fachanwältin für IT-Recht
Als Notarin in Ahrensburg begleite ich Sie persönlich durch Ihr Anliegen: vom ersten Gespräch über den Entwurf bis zur Beurkundung und zum Vollzug. Als Amtsträgerin berate ich dabei alle Beteiligten unabhängig und unparteiisch.
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