Hannekum & Partner Rechtsanwälte & Notarin Termin vereinbaren

Rechtsberatung

Erbrecht & Vorsorge/Nachfolge

Beratung bei Vermögensnachfolge, Erbfällen und erbrechtlichen Gestaltungen. Vorausschauend geplant – und im Konfliktfall konsequent vertreten.

Einordnung

Nachfolge regelt man am besten, bevor sie eintritt.

Erbrecht ist ein komplexes und oft emotionales Thema. Wer Vermögen frühzeitig ordnet, entscheidet selbst – wer es dem Gesetz überlässt, überlässt die Entscheidung der gesetzlichen Erbfolge und häufig auch dem Streit.

Wir gestalten Testamente, Erbverträge und Übertragungen zu Lebzeiten, begleiten Unternehmensnachfolgen und vertreten Sie, wenn ein Erbfall bereits eingetreten ist. Notarielle Beurkundungen übernimmt unser Notariat in Ahrensburg aus derselben Hand.

Leistungen

Wobei wir Sie unterstützen

01

Testament & Erbvertrag

Wir gestalten Testamente und Erbverträge so, dass Ihr Wille rechtssicher und eindeutig festgehalten ist – einschließlich Berliner Testament, Vor- und Nacherbschaft sowie Testamentsvollstreckung. Zu Form und Wirkung beraten wir Sie vorab: handschriftlich oder notariell.

02

Vorweggenommene Erbfolge & Schenkung

Vermögen lässt sich zu Lebzeiten übertragen, ohne die Kontrolle darüber aufzugeben – etwa mit Nießbrauch oder Wohnrecht. Wir gestalten die Übertragung so, dass Freibeträge genutzt und Rückforderungsrechte gesichert sind.

03

Pflichtteilsrecht

Wir setzen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche durch und wehren unberechtigte Forderungen ab. Dazu gehören Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche gegenüber den Erben.

04

Erbengemeinschaft & Auseinandersetzung

Mehrere Erben müssen gemeinsam entscheiden – das blockiert häufig, besonders bei Immobilien im Nachlass. Wir verhandeln die Auseinandersetzung, begleiten Teilungsversteigerungen und vertreten Sie bei Streitigkeiten unter Erben.

05

Unternehmensnachfolge & Familienpool

Wir stimmen Testament und Gesellschaftsvertrag aufeinander ab, damit die Nachfolge nicht an einer Nachfolgeklausel scheitert, und richten Familienpools ein, mit denen Vermögen übertragen wird, während die Verfügungsmacht bei Ihnen bleibt.

06

Erbschein, Nachlass & Steuer

Wir beantragen den Erbschein, ordnen den Nachlass, prüfen die Ausschlagung bei überschuldeten Nachlässen und beraten zu den erbschaftsteuerlichen Folgen Ihrer Gestaltung – abgestimmt mit Ihrem Steuerberater.

Rechtlich präzise. Unternehmerisch gedacht.

Eine Nachfolgeregelung muss nicht nur rechtlich halten, sondern auch in der Familie tragen.

Die wirksamste Gestaltung nützt wenig, wenn sie am Familientisch nicht erklärbar ist. Wir fragen deshalb zuerst nach Ihren Zielen – Versorgung des Ehepartners, Gleichbehandlung der Kinder, Fortbestand des Unternehmens – und suchen die Gestaltung, die diese Ziele erfüllt und zugleich steuerlich und rechtlich Bestand hat.

Persönliche Beratung

Ihre Ansprechpartner

J. Alexander Bürger berät zu Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Nachfolgeplanung. Darja Hannekum begleitet erbrechtliche und vorsorgerechtliche Gestaltungen zusätzlich als Notarin in Ahrensburg.

Im Detail

Erbrecht in Hamburg und Ahrensburg

Mit unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen bei allen erbrechtlichen Fragen zur Seite. Ob Sie Ihr Vermögen frühzeitig absichern, eine gerechte Nachfolgeregelung treffen oder sich gegen eine ungerechte Erbverteilung wehren möchten – als Rechtsanwalt für Erbrecht in Hamburg und Ahrensburg beraten wir vor Ort und bundesweit.

Unsere Dienstleistungen im Erbrecht

  • Nachlassplanung und Testamentsgestaltung

    Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille rechtssicher und eindeutig festgehalten ist.

  • Erbverträge

    Wir entwerfen und prüfen Erbverträge, um verbindliche Regelungen für die Vermögensnachfolge innerhalb der Familie zu schaffen. So können potenzielle Konflikte bereits im Vorfeld vermieden werden.

  • Erbauseinandersetzungen

    Bei Streitigkeiten unter Erben vertreten wir Ihre Interessen und setzen uns für eine faire und einvernehmliche Lösung ein. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, vertreten wir Sie vor Gericht.

  • Pflichtteilsrecht

    Wir beraten Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und unterstützen Erben bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.

  • Erbschaftssteuer

    Wir bieten Ihnen eine fundierte Beratung zur Erbschaftssteuer und helfen Ihnen, die steuerlichen Aspekte Ihrer Nachlassplanung zu optimieren.

  • Vorweggenommene Erbfolge

    Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge, um Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten steuerlich optimiert und rechtssicher zu übertragen.

  • Erbschein

    Wir helfen Ihnen bei der Beantragung eines Erbscheins und klären alle rechtlichen Fragen, die damit verbunden sind.

  • Familien-Pools

    Wir beraten Sie zur Einrichtung von Familien-Pools, um Kapital- und Immobilienvermögen strategisch an die nächste Generation zu übertragen. Diese Struktur ermöglicht es Ihnen, Vermögen in Form von Gesellschaftsanteilen weiterzugeben, während Sie die Verfügungsmacht darüber bis zum Lebensende behalten.

  • Nachfolgeberatung

    Eine gut durchdachte Nachfolgeplanung ist essenziell, um den Fortbestand Ihres Unternehmens und die Verteilung Ihres Vermögens zu sichern. Wir bieten Ihnen dazu umfassende Beratung an.

  • Unternehmensnachfolge

    Wir unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge: Gestaltung von Nachfolgeregelungen, Übertragung von Unternehmensanteilen und Vorbereitung der Übergabe an die nächste Generation.

  • Internationales Erbrecht

    Bei grenzüberschreitenden Erbfällen zwischen Deutschland und den USA beraten wir Sie zu den relevanten rechtlichen und steuerlichen Aspekten. Unsere Anwälte sind international vernetzt und teilweise in den USA ausgebildet.

Erbrechtliche Beratung mit Weitblick

Ein professionell gestaltetes Testament oder ein maßgeschneiderter Erbvertrag kann Streitigkeiten unter Erben vermeiden und steuerliche Vorteile sichern. Unsere Experten für Erbrecht in Hamburg und Ahrensburg helfen Ihnen, frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen.

Ob persönlich in unseren Kanzleiräumen in Hamburg oder Ahrensburg oder flexibel per Online- oder Telefonberatung – wir sind für Sie erreichbar. Buchen Sie einen Rückruftermin oder rufen Sie uns an.

Ihr Anwalt für Erbrecht in Hamburg, Ahrensburg & bundesweit

Unser oberstes Ziel ist es, Ihnen in einer oftmals schwierigen und emotionalen Zeit Sicherheit und Klarheit zu bieten. Wir legen großen Wert auf eine individuelle und persönliche Beratung, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Durch unsere langjährige Erfahrung und kontinuierliche Fortbildung sind wir stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung. Mit Standorten in Hamburg und Ahrensburg sowie bundesweiter Erreichbarkeit über digitale Kommunikationswege stehen wir Ihnen im gesamten Bundesgebiet zur Seite.

Vom Anruf zur Lösung

Kontaktaufnahme

Sie rufen an oder schreiben uns. Wir klären, worum es geht und welche Fristen laufen – etwa die sechswöchige Frist zur Ausschlagung.

Ersteinschätzung

Im Gespräch analysieren wir Ihre Situation und erläutern Ihre Handlungsoptionen samt Kosten.

Strategie

Wir legen die Vorgehensweise fest und vertreten Sie – in der Verhandlung oder vor Gericht.

Weitere Fragen aus der Praxis

Wer erbt, wenn es kein Testament gibt?

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. In erster Linie erben Ehepartner, Kinder und Enkelkinder. Gibt es keine direkten Nachkommen, sind Eltern, Geschwister oder weiter entfernte Verwandte erbberechtigt.

Was ist ein Erbvertrag und wann ist er sinnvoll?

Ein Erbvertrag ist eine bindende Vereinbarung über die Erbfolge und wird notariell beurkundet. Er ist sinnvoll, wenn mehrere Personen verbindlich in die Erbregelung eingebunden werden sollen, etwa in Patchwork-Familien oder bei Unternehmensnachfolgen.

Was ist der Unterschied zwischen Erbschaft und Vermächtnis?

Ein Erbe tritt die gesamte Rechtsnachfolge des Verstorbenen an, einschließlich der Schulden. Ein Vermächtnis gewährt einer Person dagegen einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag, ohne dass sie Erbe wird.

Wie kann ich Erbstreitigkeiten vermeiden?

Durch eine klare und rechtssichere Testamentsgestaltung, gegebenenfalls ergänzt durch einen Erbvertrag. Eine notarielle Beurkundung stellt sicher, dass alle Regelungen eindeutig sind und keine Missverständnisse entstehen.

Kann ich meine Unternehmensnachfolge in einem Testament regeln?

Ja – allerdings muss das Testament mit dem Gesellschaftsvertrag abgestimmt sein. Enthält dieser eine abweichende Nachfolgeklausel, geht sie der letztwilligen Verfügung vor. Wir prüfen beide Dokumente gemeinsam.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Erbrecht

Wann ist ein Testament gültig?

Ein Testament ist gültig, wenn es vollständig handschriftlich verfasst, mit Ort, Datum und Unterschrift versehen – oder notariell beurkundet ist. Das notarielle Testament hat den Vorteil, dass es rechtssicher formuliert ist und in der Regel den Erbschein ersetzt.

Was ist der Pflichtteil und wer hat Anspruch darauf?

Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen – Ehepartnern, Kindern und in bestimmten Fällen den Eltern – einen Mindestanteil am Nachlass. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, besteht als Geldanspruch und muss aktiv geltend gemacht werden.

Welche Fristen muss ich nach einem Erbfall beachten?

Eine Erbschaft kann innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund ausgeschlagen werden – wichtig bei überschuldeten Nachlässen. Pflichtteilsansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren zum Jahresende.

Welche steuerlichen Freibeträge gelten?

Je nach Verwandtschaftsgrad gelten unterschiedliche Freibeträge, etwa 500.000 € für Ehepartner und 400.000 € je Kind. Erbschaftsteuer fällt an, soweit der Erwerb diese Beträge übersteigt. Da Freibeträge alle zehn Jahre neu entstehen, lohnt eine frühzeitige Planung.

Was gilt bei einer Immobilie in der Erbengemeinschaft?

Die Erben können nur gemeinsam über die Immobilie verfügen. Kommt keine Einigung zustande, bleibt die Teilungsversteigerung – meist die wirtschaftlich schlechteste Lösung. Wir verhandeln deshalb zuerst über Übernahme oder Verkauf.

Wie läuft die Beurkundung beim Notar ab?

Wir besprechen Ihre Ziele, entwerfen die Urkunde und verlesen sie im Beurkundungstermin. Anschließend veranlasst das Notariat die Registrierung im Zentralen Testamentsregister, damit die Verfügung im Erbfall auch gefunden wird.

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Weitere Beratungsschwerpunkte

Notariat Ahrensburg

Notarielle Testamente, Erbverträge, Vorsorgevollmachten und Übertragungen zu Lebzeiten.

Kontakt

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Wir prüfen die Ausgangslage und besprechen mit Ihnen die nächsten rechtlichen Schritte.