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Rechtsberatung

IT & Social Media

Rechtliche Beratung für digitale Geschäftsmodelle, Unternehmen und professionelle Online-Akteure – von Softwareverträgen über Datenschutz und Social-Media-Recht bis zur gesperrten Plattform.

Einordnung

Digitale Geschäftsmodelle scheitern selten an der Technik.

Sie scheitern an unklaren Lizenzen, an Verträgen, die den Projektverlauf nicht abbilden, an Datenverarbeitungen ohne Rechtsgrundlage – oder an einem gesperrten Konto, über das der halbe Vertrieb läuft.

Das IT-Recht ist eine Querschnittsmaterie: Vertrags-, Datenschutz-, Urheber- und Wettbewerbsrecht greifen ineinander. Wir beraten Unternehmen, Agenturen, Softwareanbieter und Content Creator in dieser Verbindung – nicht in Einzelteilen.

Leistungen

Wobei wir Sie unterstützen

01

IT- & Softwareverträge

Wir verhandeln und gestalten Verträge zur Softwareentwicklung, Lizenzierung, Pflege und zu SaaS-Modellen. Entscheidend sind Leistungsbeschreibung, Abnahme, Rechteeinräumung und Haftung – genau dort entstehen später die Konflikte. Mehr dazu im Softwarevertragsrecht; steht der Vertragspartner in den USA, kommen die Besonderheiten deutsch-amerikanischer Verträge hinzu.

04

Social Media & Content Creator

Wir prüfen Kooperationsverträge, klären Kennzeichnungspflichten und beraten zu Nutzungsrechten an Bildern, Musik und Texten – für Creator ebenso wie für werbende Unternehmen. Mehr im Social Media Recht und in der Content-Creator-Beratung.

05

Abmahnungen im Internet

Wir prüfen urheber-, wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Abmahnungen auf ihre Berechtigung, formulieren die Reaktion und wehren überzogene Forderungen ab – fristgerecht und ohne vorschnelle Unterlassungserklärung.

06

Reputation & gesperrte Konten

Wir gehen gegen unwahre oder unzulässige Bewertungen vor und helfen bei gesperrten oder gehackten Konten bei Instagram, Facebook oder Google – dort zählt vor allem Geschwindigkeit.

Rechtlich präzise. Unternehmerisch gedacht.

Datenschutz ist keine Formularsache, sondern eine Entscheidung über Prozesse.

Eine Datenschutzerklärung, die nicht beschreibt, was im Unternehmen tatsächlich passiert, schafft kein Vertrauen und keinen Schutz. Wir setzen deshalb bei den Abläufen an: Welche Daten brauchen Sie wirklich, welche Dienste sind ersetzbar, welches Risiko ist tragbar? Aus diesen Antworten entstehen die Dokumente – nicht umgekehrt.

Persönliche Beratung

Ihre Ansprechpartnerin

Darja Hannekum ist Fachanwältin für IT-Recht und TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Ein LL.M.-Abschluss in den USA ergänzt ihre Ausbildung um die internationale Perspektive bei der Beratung digitaler Geschäftsmodelle. Zum Profil

Im Detail

IT-Recht in Hamburg und Ahrensburg

Das Internetrecht (IT-Recht) ist eine rechtliche Querschnittsmaterie, die sich mit den Fragen befasst, die durch die Nutzung des Internets entstehen. Es umfasst die rechtlichen Fragestellungen der Digitalisierung und der fortwährenden Entwicklung neuer Medien. Auch das Softwarevertragsrecht – Kauf, Entwicklung und Lizenzierung von Software – fällt in diesen Bereich. Als Rechtsanwalt für IT-Recht in Hamburg und Ahrensburg beraten wir vor Ort und bundesweit.

Beim Softwarevertragsrecht ist es von großer Bedeutung, Vertragszweck und Vertragsgegenstand genau zu bestimmen, denn davon hängt ab, welches Recht zur Anwendung kommt. Jeder Vertrag zur Erstellung individueller Software ist ein Einzelfall und erfordert angepasste Bestimmungen. Hinzu kommt die Komplexität der Lizenzmodelle – ob direkte Lizenzen, eigenständige Softwareprodukte oder Cloud-Computing: Jede Form hat ihre eigenen rechtlichen Feinheiten.

Zu unseren Schwerpunkten im Internetrecht zählen insbesondere

Woran wir am häufigsten arbeiten

Beratung und Vertretung im IT-Vertragsrecht

Das Softwarevertragsrecht ist ein Kernbereich des IT-Rechts und unserer Praxis. Wir unterstützen Sie bei der Verhandlung, Gestaltung und Überprüfung von Softwareverträgen, um Ihre Interessen zu schützen und sicherzustellen, dass Sie die rechtlichen Feinheiten verstehen.

Datenschutzrecht und DSGVO

Der Schutz personenbezogener Daten ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein Zeichen Ihres Engagements für die Privatsphäre Ihrer Kunden. Wir helfen Ihnen, die Anforderungen der DSGVO umzusetzen und Datenschutzerklärungen zu erstellen, die den aktuellen Standards entsprechen.

Verstöße können teuer werden: Neben Bußgeldern drohen Schadensersatzansprüche Betroffener und ein Vorgehen von Wettbewerbern.

Beratung im Social Media Recht

In der Welt der Content Creator sind rechtliche Fragen genauso wichtig wie Reichweite. Von der Vertragsprüfung bis zur Verteidigung gegen Abmahnungen im Social Media Recht haben wir Ihre Interessen im Blick. Erste Hilfe bei gesperrten oder gehackten Accounts und Beratung zu Plattformrichtlinien gehören ebenso dazu.

Urheberrecht, Wettbewerbsrecht & Markenschutz

Im digitalen Zeitalter ist der Schutz geistigen Eigentums wichtiger denn je. Wir beraten Sie zu allen Aspekten des Urheberrechts, unterstützen Sie bei der Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen im Wettbewerbsrecht und verteidigen Ihre Marken- und Kennzeichenrechte im Internet.

E-Commerce und Online-Marketing

Wir beraten zu allen rechtlichen Fragen des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen für Online- und Mobile-Anwendungen. Zudem beraten wir zu rechtssicheren Werbemaßnahmen im Internet und unterstützen Content Creator bei der Absicherung ihrer Kooperationen.

Künstliche Intelligenz im Unternehmen

Der Einsatz von KI-Werkzeugen wirft Fragen auf, die sich quer durch das IT-Recht ziehen: Welche Daten dürfen eingespeist werden, wem gehören die Ergebnisse, und was verlangt die europäische KI-Verordnung? Wir ordnen den Einsatz datenschutz- und urheberrechtlich ein und bringen ihn in Ihre Verträge – Hintergründe dazu im EU AI Act und zu KI und Urheberrecht.

Ihr Anwalt für IT-Recht in Hamburg, Ahrensburg & bundesweit

Unser Ziel ist es, rechtliche Konflikte zu vermeiden und bestehende Probleme schnell und effizient zu lösen. Wir legen großen Wert auf eine individuelle Beratung und maßgeschneiderte Lösungen. Durch kontinuierliche Fortbildung sind wir stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung.

Mit Standorten in Hamburg und Ahrensburg sowie einer bundesweiten Erreichbarkeit über digitale Kommunikationswege stehen wir Ihnen im gesamten Bundesgebiet als Anwälte im IT-Recht zur Seite.

Vom Anruf zur Lösung

Kontaktaufnahme

Sie rufen an oder schreiben uns. Wir klären, worum es geht und welche Fristen laufen.

Ersteinschätzung

Im Gespräch analysieren wir Ihre Situation und erläutern Ihre Handlungsoptionen samt Kosten.

Strategie

Wir legen die Vorgehensweise fest und vertreten Sie – in der Verhandlung oder vor Gericht.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum IT-Recht

Welche Rechtstexte braucht meine Website?

Verpflichtend sind Impressum und Datenschutzerklärung. Wer verkauft, benötigt zusätzlich AGB, Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular sowie korrekte Preis- und Versandangaben. Werden Cookies zu Analyse oder Werbung gesetzt, ist eine wirksame Einwilligung erforderlich.

Wann brauche ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag?

Immer dann, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet – etwa Hosting, Newsletter-Tools oder externe IT-Betreuung. Der Vertrag ist Pflicht nach Art. 28 DSGVO; sein Fehlen wird regelmäßig als eigenständiger Verstoß geahndet.

Was tun bei einer Datenpanne?

Meldepflichtige Vorfälle müssen der Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden gemeldet werden; bei hohem Risiko sind auch die Betroffenen zu informieren. Dokumentieren Sie den Vorfall sofort und lassen Sie die Meldepflicht prüfen, bevor die Frist läuft.

Wem gehören die Rechte an entwickelter Software?

Ohne ausdrückliche Regelung verbleiben die Nutzungsrechte häufig beim Entwickler – der Auftraggeber erhält dann nur ein einfaches Nutzungsrecht. Umfang, Ausschließlichkeit, Bearbeitungsrecht und der Zugang zum Quellcode gehören deshalb ausdrücklich in den Vertrag.

Mein Konto wurde gesperrt – was kann ich tun?

Plattformen dürfen Konten nicht willkürlich sperren; häufig bestehen Ansprüche auf Wiederherstellung und Begründung. Wichtig ist schnelles Handeln und die Sicherung aller Nachweise – unsere Erste Hilfe beschreibt die ersten Schritte.

Muss Werbung in sozialen Medien gekennzeichnet werden?

Bezahlte oder anderweitig vergütete Inhalte müssen als Werbung erkennbar sein – klar, in deutscher Sprache und am Anfang des Beitrags. Fehlt die Kennzeichnung, drohen Abmahnungen durch Wettbewerbsverbände. Wir prüfen Ihre Kooperationsverträge und Formate vorab.

Verwandte Themen

Weitere Beratungsschwerpunkte

Arbeitsrecht

Beschäftigtendatenschutz, Arbeitszeiterfassung und die Nutzung privater Geräte im Betrieb.

Kontakt

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Wir prüfen die Ausgangslage und besprechen mit Ihnen die nächsten rechtlichen Schritte.