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Gründung & Gesellschaftsvertrag
Entwurf und Beurkundung der Satzung von GmbH und UG, Gründung durch eine Person oder im Team, anschließend die Anmeldung zum Handelsregister.
Notariat
Als Notarin in Ahrensburg begleite ich Gründungen, Anteilsübertragungen, Kapitalmaßnahmen und Umwandlungen – von der Abstimmung der Entwürfe bis zur Eintragung im Handelsregister.
Auf dieser Seite
Einordnung
Bei GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG ist die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags zwingend – ohne sie entsteht die Gesellschaft nicht. Notariell beurkundet werden außerdem Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, die Abtretung von Geschäftsanteilen und Umwandlungen wie Verschmelzung, Spaltung oder Formwechsel.
Jede Anmeldung zum Handelsregister ist zusätzlich öffentlich zu beglaubigen und elektronisch über das Notariat einzureichen. Dasselbe gilt seit der Reform des Personengesellschaftsrechts für die Eintragung einer GbR in das Gesellschaftsregister – Näheres zur eGbR.
Leistungen
01
Entwurf und Beurkundung der Satzung von GmbH und UG, Gründung durch eine Person oder im Team, anschließend die Anmeldung zum Handelsregister.
02
Abtretung von Geschäftsanteilen beim Einstieg, Ausstieg oder Verkauf, einschließlich der neuen Gesellschafterliste.
03
Beschlüsse über Sitz, Firma, Gegenstand oder Geschäftsführung sowie Erhöhung und Herabsetzung des Stammkapitals.
04
Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel – mit den erforderlichen Verträgen, Beschlüssen und Registeranmeldungen.
05
Beglaubigung und elektronische Einreichung von Anmeldungen, etwa zu Geschäftsführung, Prokura oder Firmenänderung.
06
Auflösungsbeschluss, Anmeldung der Liquidation und Begleitung bis zur Löschung der Gesellschaft.
Ablauf
01
Sie nennen uns Vorhaben, Beteiligte und Eckdaten. Über die Notar-Formulare können Sie die Angaben strukturiert vorab übermitteln.
02
Wir erstellen Satzung, Vertrag oder Beschluss und stimmen offene Punkte mit Ihnen und Ihrer steuerlichen Beratung ab.
03
Vor dem Termin klären wir die Firmierung – bei Bedarf mit der Industrie- und Handelskammer – und prüfen Vollmachten und Genehmigungen.
04
Die Urkunde wird verlesen und erläutert. Ob eine Online-Beurkundung über das Videokommunikationssystem der Notarkammer in Betracht kommt, klären wir vorab.
05
Wir reichen die Anmeldung elektronisch ein, begleiten Rückfragen des Registergerichts und melden Ihnen die Eintragung.
Wir entwerfen den Gesellschaftsvertrag – wahlweise nach dem gesetzlichen Musterprotokoll für einfache Fälle oder als individuelle Satzung, wenn mehrere Gesellschafter, besondere Stimmrechte oder Nachfolgeklauseln geregelt werden sollen.
Nach der Beurkundung folgt die Anmeldung zum Handelsregister, die wir beglaubigen und elektronisch einreichen. Erst mit der Eintragung entsteht die GmbH; bis dahin haften die Handelnden persönlich. Zur Wahl der Rechtsform: Vor- und Nachteile beliebter Rechtsformen.
Die Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils ist notariell zu beurkunden; dasselbe gilt für die Verpflichtung dazu. Zu prüfen ist vor der Beurkundung, ob die Satzung eine Zustimmung der Gesellschaft oder Vorerwerbsrechte der Mitgesellschafter vorsieht.
Nach der Beurkundung reichen wir die neue Gesellschafterliste beim Handelsregister ein. Sie ist maßgeblich dafür, wer im Verhältnis zur Gesellschaft als Gesellschafter gilt – und Grundlage für den gutgläubigen Erwerb von Anteilen.
Änderungen der Satzung werden von der Gesellschafterversammlung beschlossen; der Beschluss bedarf der notariellen Beurkundung und wird erst mit der Eintragung im Handelsregister wirksam.
Bei einer Kapitalerhöhung kommen die Übernahmeerklärung der neuen Anteile und der Nachweis der Einlage hinzu; bei Sacheinlagen zusätzlich ein Sachgründungs- oder Sachkapitalerhöhungsbericht. Wir stellen die Unterlagen zusammen und begleiten die Anmeldung.
Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel folgen dem Umwandlungsgesetz: Es braucht Verträge oder Pläne, Zustimmungsbeschlüsse der Beteiligten und Anmeldungen bei allen betroffenen Registern. Fristen und Reihenfolge sind eng vorgegeben.
Für die Nachfolge im Familienunternehmen kommt es darauf an, dass Gesellschaftsvertrag und letztwillige Verfügung zusammenpassen – sonst greifen Nachfolgeklauseln und Testament ins Leere. Mehr dazu unter Testament und Erbvertrag sowie in unserer Nachfolgeberatung.
Fragen und Antworten
Ja. Bei GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG ist die Beurkundung zwingend. Ohne sie kommt die Gesellschaft nicht wirksam zustande.
Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und damit im Wesentlichen nach dem Stammkapital. Sie sind bundesweit einheitlich; eine Kostenschätzung erhalten Sie vor der Beurkundung.
Die Anmeldung reichen wir unmittelbar nach Beurkundung und Einzahlung des Stammkapitals elektronisch ein. Wie schnell die Eintragung erfolgt, hängt vom Registergericht ab – meist einige Tage bis wenige Wochen.
Für Gründungen und bestimmte Registeranmeldungen sieht das Gesetz die Beurkundung über das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer vor. Ob dieser Weg für Ihren Vorgang in Betracht kommt, klären wir vor dem Termin.
Ausweisdokumente aller Beteiligten, die gewünschte Firma, den Unternehmensgegenstand, die Verteilung der Geschäftsanteile und die Angaben zur Geschäftsführung. Bei beteiligten Gesellschaften zusätzlich aktuelle Registerauszüge.
Ja, sowohl der Verpflichtungs- als auch der Abtretungsvertrag über GmbH-Geschäftsanteile bedürfen der notariellen Beurkundung. Anschließend reichen wir die neue Gesellschafterliste beim Handelsregister ein.
Eine Pflicht zur Eintragung besteht nicht allgemein. Sie ist aber Voraussetzung, wenn die GbR etwa Grundbesitz erwerben oder Anteile an einer GmbH halten soll. Die Anmeldung ist öffentlich zu beglaubigen und über das Notariat einzureichen.
Weitere Themen im Notariat
Unterschriften unter Handelsregisteranmeldungen und die elektronische Einreichung.
Unternehmertestament und Nachfolgeklauseln, abgestimmt auf den Gesellschaftsvertrag.
Vollmachten, die die Handlungsfähigkeit des Betriebs im Ernstfall sichern.
Ihre Notarin
Rechtsanwältin & Notarin · Fachanwältin für IT-Recht
Als Notarin in Ahrensburg begleite ich Sie persönlich durch Ihr Anliegen: vom ersten Gespräch über den Entwurf bis zur Beurkundung und zum Vollzug. Als Amtsträgerin berate ich dabei alle Beteiligten unabhängig und unparteiisch.
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