Hannekum & Partner Rechtsanwälte & Notarin Termin vereinbaren

Rechtsgebiet

Ihr Anwalt für
Designrecht.

Ihr Design ist einzigartig. Wir sorgen dafür, dass es auch einzigartig bleibt – mit Expertise im Designrecht, schnellen und kostentransparenten Lösungen und persönlicher Betreuung durch spezialisierte Anwälte.

Darja Hannekum, Rechtsanwältin und Notarin

Darja Hannekum, LL.M. (Miami) — Rechtsanwältin & Notarin, Fachanwältin für IT-Recht

Designschutz

Schutz für Ihre kreativen Ideen

Ein einzigartiges Design hebt Ihr Produkt von der Konkurrenz ab und kann über den Markterfolg entscheiden. Doch ohne rechtlichen Schutz ist Ihr Design angreifbar und kann von Nachahmern kopiert werden. Als Anwälte für Designrecht beraten wir Unternehmen, Designer und Kreativschaffende in allen Fragen des Designschutzes, der Durchsetzung von Rechten und der Verteidigung gegen Abmahnungen.

Warum ist Designschutz wichtig?

Ein eingetragenes Design sichert Ihnen das ausschließliche Recht an der Gestaltung Ihres Produkts. Das Designrecht schützt sowohl die äußere Form als auch die besondere Gestaltung von Produkten – von Mode und Möbeln bis hin zu digitalen Interfaces und Verpackungen. Ohne eine rechtzeitige Eintragung drohen rechtliche Risiken, insbesondere wenn Mitbewerber Ihre Designs kopieren oder unberechtigt nutzen.

Leistungen

Unsere Expertise im Designrecht

Kanzlei

Ihr verlässlicher Partner im Designrecht

Ein einzigartiges Design macht Produkte unverwechselbar und steigert ihren Wert auf dem Markt. Mit einer professionellen Designanmeldung und einer durchdachten Schutzstrategie sichern Sie sich exklusive Rechte und können gegen unbefugte Nutzung vorgehen. Neben der Anmeldung ist auch die aktive Durchsetzung Ihrer Designrechte entscheidend. Ob Abmahnung, Unterlassungsklage oder Lizenzverträge – wir beraten Sie umfassend und vertreten Ihre Interessen, damit Ihre kreativen Werke geschützt werden & bleiben. Neben dem Design lassen sich unter anderem auch Marken und Patente schützen.

Bei Hannekum & Partner Rechtsanwälte verbinden wir juristische Expertise mit einem tiefen Verständnis für die Designbranche. Seit mehreren Jahren setzen wir uns leidenschaftlich für den Schutz kreativer Leistungen ein. Unser Team aus spezialisierten Anwälten verfügt nicht nur über fundiertes Fachwissen im Designrecht, sondern auch über praktische Erfahrung in der Kreativwirtschaft.

Wir verstehen die Herausforderungen, denen Designer und Unternehmen in einer sich ständig wandelnden, digitalen Welt gegenüberstehen. Deshalb bieten wir mehr als nur rechtliche Beratung – wir sind Ihre strategischen Partner in allen Fragen des Designschutzes. Unsere Arbeitsweise zeichnet sich durch persönliche Betreuung, kreative Lösungsansätze und absolute Professionalität aus.

Mit unserem weitreichenden Netzwerk von Experten, darunter Sachverständige und internationale Kooperationspartner, können wir auch komplexe und grenzüberschreitende Fälle effektiv bearbeiten. Hier lesen Sie mehr zum Markenrecht.

Persönliche oder digitale Beratung

Sie haben die Wahl: Lassen Sie sich in unseren modernen Kanzleiräumen in Hamburg oder Ahrensburg persönlich beraten oder nutzen Sie unsere bundesweite Online- und Telefonberatung. Dank unserer digitalen Infrastruktur bieten wir Ihnen eine flexible und effiziente Rechtsberatung – egal, wo Sie sich befinden.

Ablauf

Ihr Weg zum sicheren Designschutz

Ersteinschätzung

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Bewertung Ihrer Situation.

Persönliches Strategiegespräch

Wir analysieren Ihren Fall im Detail und entwickeln gemeinsam die optimale Vorgehensweise.

Maßgeschneiderte Umsetzung

Unser Expertenteam setzt die vereinbarte Strategie effizient und zielgerichtet um.

Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen zum Designrecht

Was genau kann als Design geschützt werden?

Als Design können alle ästhetischen Gestaltungsformen von Erzeugnissen geschützt werden. Das umfasst nicht nur die äußere Form eines Produkts, sondern auch Muster, Farben und sogar grafische Benutzeroberflächen. Entscheidend ist, dass das Design neu und eigenartig ist.

Wie lange dauert die Anmeldung eines Designs?

Die Dauer der Anmeldung variiert je nach Art und Umfang des Designs sowie dem zuständigen Amt. In der Regel dauert eine nationale Designanmeldung in Deutschland etwa 2–3 Monate. Wir können Ihnen jedoch auch beschleunigte Verfahren anbieten, wenn Sie einen schnelleren Schutz benötigen.

Wie hoch sind die Kosten für eine Designanmeldung?

Die Kosten setzen sich aus den amtlichen Gebühren und unseren Honoraren zusammen. Wir bieten Ihnen gerne eine detaillierte Kostenkalkulation für Ihren spezifischen Fall an.

Was kann ich tun, wenn jemand mein Design kopiert?

Wenn Sie feststellen, dass Ihr Design kopiert wurde, sollten Sie umgehend rechtliche Schritte einleiten. Wir können für Sie eine Abmahnung verfassen, Unterlassungsansprüche geltend machen und Schadensersatz fordern. Je nach Situation können wir auch gerichtliche Schritte einleiten, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Brauche ich neben dem Designschutz noch andere Schutzrechte?

Oft ist es sinnvoll, Designs durch mehrere sich ergänzende Schutzrechte abzusichern. Je nach Art des Designs kann ein zusätzlicher Schutz durch Markenrecht, Urheberrecht oder sogar Patentrecht in Betracht kommen. Wir analysieren Ihr spezifisches Design und entwickeln eine umfassende Schutzstrategie.

Wie lange gilt der Designschutz?

In Deutschland und der EU kann ein eingetragenes Design für maximal 25 Jahre geschützt werden. Der initiale Schutz besteht für 5 Jahre und kann viermal um jeweils 5 Jahre verlängert werden. Wir unterstützen Sie bei der rechtzeitigen Verlängerung, um einen lückenlosen Schutz zu gewährleisten.

Kann ich mein Design auch international schützen lassen?

Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten für einen internationalen Designschutz. Neben Einzelanmeldungen in verschiedenen Ländern bietet sich oft eine EU-Designanmeldung oder eine internationale Registrierung nach dem Haager Abkommen an. Wir beraten Sie gerne zur optimalen Strategie für Ihren internationalen Schutz.

Was ist der Unterschied zwischen eingetragenem und nicht eingetragenem Designschutz?

Ein eingetragenes Design bietet einen stärkeren und längeren Schutz (bis zu 25 Jahre), erfordert aber eine formelle Anmeldung. Der nicht eingetragene Designschutz entsteht automatisch mit der Veröffentlichung des Designs, gilt aber nur für 3 Jahre und schützt nur vor Nachahmungen. Wir helfen Ihnen zu entscheiden, welche Form für Ihr Design am sinnvollsten ist.

Wie kann ich mich vor einer Abmahnung wegen Designrechtsverletzung schützen?

Um Abmahnungen zu vermeiden, ist es wichtig, vor der Veröffentlichung eines Designs gründlich zu recherchieren, ob ähnliche geschützte Designs existieren. Wir können für Sie eine umfassende Designrecherche durchführen und Sie bezüglich möglicher Verletzungsrisiken beraten.

Kann ich mein Design auch nachträglich schützen lassen?

Grundsätzlich muss ein Design neu sein, um geschützt werden zu können. Es gibt jedoch eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten nach der ersten Veröffentlichung. Innerhalb dieser Frist können Sie Ihr Design noch anmelden, auch wenn es bereits der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten in Ihrem speziellen Fall.

Lassen Sie uns Ihr Design prüfen.

Beratung in Ahrensburg, in Hamburg oder bundesweit per Telefon und Video.