Hannekum & Partner Rechtsanwälte & Notarin Termin vereinbaren

IT & Social Media

Datenschutzrecht

Datenschutz ist für Unternehmen Teil digitaler Geschäftsprozesse. Wir beraten bei der rechtssicheren und zugleich praktikablen Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen.

Einordnung

Datenschutz gehört in den Prozess, nicht in den Ordner.

Ein Datenschutzkonzept, das niemand anwendet, schützt niemanden. Wir setzen deshalb dort an, wo Daten tatsächlich verarbeitet werden – im Shop, im CRM, im Bewerbungsverfahren, im Marketing – und leiten daraus ab, welche Dokumentation, welche Verträge und welche Einwilligungen Sie wirklich brauchen. Als zertifizierte Datenschutzbeauftragte kennen wir die Anforderungen dabei auch aus der Innensicht.

Datenschutzrecht gehört bei uns zum Kernbereich IT & Social Media. Beraten wird von Hamburg und Ahrensburg aus, bundesweit auch per Telefon und Video.

Leistungen

Wobei wir Sie unterstützen

01

Datenschutzberatung für Unternehmen

Wir auditieren Ihr Unternehmen auf die Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts, prüfen, ob ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist, und schulen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

02

DSGVO-Umsetzung und Dokumentation

Verarbeitungsverzeichnis, Löschkonzept, technische und organisatorische Maßnahmen, Datenschutz-Folgenabschätzung: Wir erstellen die Unterlagen, die eine Aufsichtsbehörde sehen will, und führen sie zu einem stimmigen Datenschutzkonzept zusammen.

03

Datenschutzerklärungen

Individuelle, rechtssichere Datenschutzerklärungen für Websites, Online-Shops, Apps und Social-Media-Auftritte – auf Wunsch als Datenschutzerklärung zum Festpreis.

04

Auftragsverarbeitung und gemeinsame Verantwortlichkeit

Wir erstellen Auftragsverarbeitungsverträge und Joint-Controller-Vereinbarungen und prüfen bestehende Dienstleisterbeziehungen darauf, ob die Rollenverteilung tatsächlich zu dem passt, was gelebt wird.

05

Betroffenen-, Auskunfts- und Behördenanfragen

Wir unterstützen bei der Beantwortung von Auskunftsanfragen nach Art. 15 DSGVO, bei Lösch- und Widerspruchsverlangen, bei Meldungen von Datenschutzverstößen und in Bußgeldverfahren.

06

Internationale Datenübermittlung

Standardvertragsklauseln, Transfer Impact Assessment, EU-US Data Privacy Framework: Wir prüfen, auf welcher Grundlage Ihre Daten das EU-Ausland erreichen dürfen – insbesondere beim Datentransfer in die USA.

07

Websites, Cookies und Tracking

Einwilligungsbanner, Reichweitenmessung, Werbenetzwerke und eingebundene Dienste: Wir sagen Ihnen, was ohne Einwilligung zulässig ist, wofür Sie eine brauchen und wie die Einwilligung wirksam eingeholt wird.

08

Beschäftigtendatenschutz

Vom Bewerbungsverfahren über Zeiterfassung und Betriebsvereinbarungen bis zur privaten Gerätenutzung im Betrieb – abgestimmt mit unserer Beratung im Arbeitsrecht.

09

Datenschutz in digitalen Geschäftsmodellen

Plattformen, Apps, Online-Shops und Creator-Geschäfte verarbeiten Daten als Teil des Produkts. Wir denken den Datenschutz von Anfang an mit – gemeinsam mit unserer Beratung zu IT & Social Media und Social Media Recht.

10

Datenschutzrechtliche Vertragsgestaltung

Wir prüfen Verträge mit Kunden, Dienstleistern und Beschäftigten auf ihre datenschutzrechtlichen Bestimmungen und arbeiten die fehlenden Regelungen ein – abgestimmt mit unserer Beratung im Vertragsrecht.

Rechtlich präzise. Unternehmerisch gedacht.

Datenschutz muss im Betrieb funktionieren, nicht nur auf dem Papier.

Die strengste Lösung ist selten die beste: Wer jede Verarbeitung untersagt, bekommt keine rechtssicheren Prozesse, sondern Schattenlösungen. Wir suchen den Weg, der die Anforderungen der DSGVO erfüllt und Ihr Geschäft trotzdem trägt – und sagen klar, wo eine Grenze verläuft, die sich nicht verschieben lässt.

Leitfaden

Auskunftsanfragen nach Art. 15 DSGVO

Auskunftsanfragen von Betroffenen sind der häufigste Anlass, zu dem Unternehmen uns im Datenschutzrecht ansprechen – und der häufigste Ausgangspunkt späterer Bußgeld- und Schadensersatzverfahren. Sieben Schritte, mit denen Ihr Unternehmen rechtskonform reagiert:

01

Informationspflichten erfüllen

Auch die Bearbeitung der Anfrage ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Informieren Sie über Zweck, Rechtsgrundlage und Speicherdauer – ein Verweis auf die Datenschutzerklärung genügt in der Regel.

02

Fristgerecht antworten

Die Antwort muss unverzüglich erfolgen, spätestens innerhalb eines Monats. Bei komplexen Anfragen ist eine Verlängerung auf bis zu drei Monate möglich, wenn Sie darauf innerhalb des ersten Monats hinweisen.

03

Identität prüfen

Die Auskunft darf nur an die betroffene Person gehen. Prüfen Sie die Identität angemessen, ohne unverhältnismäßige Nachweise zu verlangen.

04

Datenkategorien offenlegen

Auskunft ist über alle zur Person gespeicherten Daten zu erteilen. Liegen keine Daten vor, ist auch das mitzuteilen.

05

Umfassend informieren

Zweck, Empfänger, Speicherdauer, Herkunft der Daten und automatisierte Entscheidungen gehören dazu. Ein gepflegtes Verarbeitungsverzeichnis erspart hier die meiste Arbeit.

06

Form der Auskunft

Eine bestimmte Form schreibt die DSGVO nicht vor. Die Auskunft muss aber klar, verständlich und leicht zugänglich sein – in der Regel in der Form, in der angefragt wurde.

07

Grenzen der Auskunftspflicht

Bei Daten, die allein der Datensicherung oder der Datenschutzkontrolle dienen, entfällt die Auskunft. Auch offenkundig missbräuchliche Anfragen müssen nicht beantwortet werden.

Ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung im Wissensbereich

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Datenschutzrecht

Was regelt das Datenschutzrecht?

Das Datenschutzrecht regelt den Schutz personenbezogener Daten und gibt vor, wie Unternehmen, Behörden und andere Organisationen mit diesen Daten umgehen müssen. Wichtigste Rechtsgrundlage in der EU ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ergänzt um das Bundesdatenschutzgesetz.

Für wen gilt die DSGVO?

Für alle Unternehmen, Behörden und Organisationen, die personenbezogene Daten von Personen in der EU verarbeiten – unabhängig davon, ob sie ihren Sitz in der EU haben oder nicht.

Was sind personenbezogene Daten?

Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, IP-Adresse oder Gesundheitsdaten gehören ebenso dazu wie Kundennummern, wenn sich über sie eine Person zuordnen lässt.

Wann brauche ich eine Datenschutzerklärung?

Immer dann, wenn Sie personenbezogene Daten erheben – auf einer Website, in einem Online-Shop, in einer App oder in einem Kundenmanagement-System. Die Erklärung muss zu dem passen, was tatsächlich verarbeitet wird; Mustertexte tun das selten.

Welche Pflichten haben Unternehmen nach der DSGVO?

Unter anderem: eine Datenschutzerklärung bereitstellen, ein Verarbeitungsverzeichnis führen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, gegebenenfalls einen Datenschutzbeauftragten benennen und Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde melden.

Muss mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen?

Ein Datenschutzbeauftragter ist erforderlich, wenn Sie personenbezogene Daten umfangreich regelmäßig und systematisch überwachen, besonders sensible Daten in großem Umfang verarbeiten oder in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Wir prüfen, ob das auf Ihr Unternehmen zutrifft.

Persönliche Beratung

Ihre Ansprechpartnerin

Darja Hannekum betreut das Datenschutzrecht in unserer Kanzlei. Sie ist Fachanwältin für IT-Recht und zertifizierte Datenschutzbeauftragte und berät Unternehmen von der DSGVO-Umsetzung bis zur Verteidigung im Bußgeldverfahren. Zum Profil

Wissen

Beiträge zum Datenschutz

Alle Beiträge zu IT & Social Media

Verwandte Bereiche

Teil von IT & Social Media

IT & Social Media

Der übergeordnete Kernbereich: IT-Recht, digitale Geschäftsmodelle, Plattformen und Creator-Geschäft.

Social Media Recht

Kennzeichnung, Kooperationen, gesperrte Konten und die Rechte an Inhalten in sozialen Netzwerken.

IT-Vertragsrecht

Software-, Projekt- und Cloud-Verträge – einschließlich der datenschutzrechtlichen Regelungen darin.

Kontakt

Schildern Sie uns Ihr Anliegen.

Wir prüfen die Ausgangslage und besprechen mit Ihnen die nächsten rechtlichen Schritte.