01
Datenschutzberatung für Unternehmen
Wir auditieren Ihr Unternehmen auf die Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts, prüfen, ob ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist, und schulen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
IT & Social Media
Datenschutz ist für Unternehmen Teil digitaler Geschäftsprozesse. Wir beraten bei der rechtssicheren und zugleich praktikablen Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen.
Einordnung
Ein Datenschutzkonzept, das niemand anwendet, schützt niemanden. Wir setzen deshalb dort an, wo Daten tatsächlich verarbeitet werden – im Shop, im CRM, im Bewerbungsverfahren, im Marketing – und leiten daraus ab, welche Dokumentation, welche Verträge und welche Einwilligungen Sie wirklich brauchen. Als zertifizierte Datenschutzbeauftragte kennen wir die Anforderungen dabei auch aus der Innensicht.
Datenschutzrecht gehört bei uns zum Kernbereich IT & Social Media. Beraten wird von Hamburg und Ahrensburg aus, bundesweit auch per Telefon und Video.
Leistungen
01
Wir auditieren Ihr Unternehmen auf die Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts, prüfen, ob ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist, und schulen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
02
Verarbeitungsverzeichnis, Löschkonzept, technische und organisatorische Maßnahmen, Datenschutz-Folgenabschätzung: Wir erstellen die Unterlagen, die eine Aufsichtsbehörde sehen will, und führen sie zu einem stimmigen Datenschutzkonzept zusammen.
03
Individuelle, rechtssichere Datenschutzerklärungen für Websites, Online-Shops, Apps und Social-Media-Auftritte – auf Wunsch als Datenschutzerklärung zum Festpreis.
04
Wir erstellen Auftragsverarbeitungsverträge und Joint-Controller-Vereinbarungen und prüfen bestehende Dienstleisterbeziehungen darauf, ob die Rollenverteilung tatsächlich zu dem passt, was gelebt wird.
05
Wir unterstützen bei der Beantwortung von Auskunftsanfragen nach Art. 15 DSGVO, bei Lösch- und Widerspruchsverlangen, bei Meldungen von Datenschutzverstößen und in Bußgeldverfahren.
06
Standardvertragsklauseln, Transfer Impact Assessment, EU-US Data Privacy Framework: Wir prüfen, auf welcher Grundlage Ihre Daten das EU-Ausland erreichen dürfen – insbesondere beim Datentransfer in die USA.
07
Einwilligungsbanner, Reichweitenmessung, Werbenetzwerke und eingebundene Dienste: Wir sagen Ihnen, was ohne Einwilligung zulässig ist, wofür Sie eine brauchen und wie die Einwilligung wirksam eingeholt wird.
08
Vom Bewerbungsverfahren über Zeiterfassung und Betriebsvereinbarungen bis zur privaten Gerätenutzung im Betrieb – abgestimmt mit unserer Beratung im Arbeitsrecht.
09
Plattformen, Apps, Online-Shops und Creator-Geschäfte verarbeiten Daten als Teil des Produkts. Wir denken den Datenschutz von Anfang an mit – gemeinsam mit unserer Beratung zu IT & Social Media und Social Media Recht.
10
Wir prüfen Verträge mit Kunden, Dienstleistern und Beschäftigten auf ihre datenschutzrechtlichen Bestimmungen und arbeiten die fehlenden Regelungen ein – abgestimmt mit unserer Beratung im Vertragsrecht.
Rechtlich präzise. Unternehmerisch gedacht.
Die strengste Lösung ist selten die beste: Wer jede Verarbeitung untersagt, bekommt keine rechtssicheren Prozesse, sondern Schattenlösungen. Wir suchen den Weg, der die Anforderungen der DSGVO erfüllt und Ihr Geschäft trotzdem trägt – und sagen klar, wo eine Grenze verläuft, die sich nicht verschieben lässt.
Leitfaden
Auskunftsanfragen von Betroffenen sind der häufigste Anlass, zu dem Unternehmen uns im Datenschutzrecht ansprechen – und der häufigste Ausgangspunkt späterer Bußgeld- und Schadensersatzverfahren. Sieben Schritte, mit denen Ihr Unternehmen rechtskonform reagiert:
01
Auch die Bearbeitung der Anfrage ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Informieren Sie über Zweck, Rechtsgrundlage und Speicherdauer – ein Verweis auf die Datenschutzerklärung genügt in der Regel.
02
Die Antwort muss unverzüglich erfolgen, spätestens innerhalb eines Monats. Bei komplexen Anfragen ist eine Verlängerung auf bis zu drei Monate möglich, wenn Sie darauf innerhalb des ersten Monats hinweisen.
03
Die Auskunft darf nur an die betroffene Person gehen. Prüfen Sie die Identität angemessen, ohne unverhältnismäßige Nachweise zu verlangen.
04
Auskunft ist über alle zur Person gespeicherten Daten zu erteilen. Liegen keine Daten vor, ist auch das mitzuteilen.
05
Zweck, Empfänger, Speicherdauer, Herkunft der Daten und automatisierte Entscheidungen gehören dazu. Ein gepflegtes Verarbeitungsverzeichnis erspart hier die meiste Arbeit.
06
Eine bestimmte Form schreibt die DSGVO nicht vor. Die Auskunft muss aber klar, verständlich und leicht zugänglich sein – in der Regel in der Form, in der angefragt wurde.
07
Bei Daten, die allein der Datensicherung oder der Datenschutzkontrolle dienen, entfällt die Auskunft. Auch offenkundig missbräuchliche Anfragen müssen nicht beantwortet werden.
Ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung im Wissensbereich
Fragen und Antworten
Das Datenschutzrecht regelt den Schutz personenbezogener Daten und gibt vor, wie Unternehmen, Behörden und andere Organisationen mit diesen Daten umgehen müssen. Wichtigste Rechtsgrundlage in der EU ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ergänzt um das Bundesdatenschutzgesetz.
Für alle Unternehmen, Behörden und Organisationen, die personenbezogene Daten von Personen in der EU verarbeiten – unabhängig davon, ob sie ihren Sitz in der EU haben oder nicht.
Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, IP-Adresse oder Gesundheitsdaten gehören ebenso dazu wie Kundennummern, wenn sich über sie eine Person zuordnen lässt.
Immer dann, wenn Sie personenbezogene Daten erheben – auf einer Website, in einem Online-Shop, in einer App oder in einem Kundenmanagement-System. Die Erklärung muss zu dem passen, was tatsächlich verarbeitet wird; Mustertexte tun das selten.
Unter anderem: eine Datenschutzerklärung bereitstellen, ein Verarbeitungsverzeichnis führen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, gegebenenfalls einen Datenschutzbeauftragten benennen und Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde melden.
Ein Datenschutzbeauftragter ist erforderlich, wenn Sie personenbezogene Daten umfangreich regelmäßig und systematisch überwachen, besonders sensible Daten in großem Umfang verarbeiten oder in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Wir prüfen, ob das auf Ihr Unternehmen zutrifft.
Persönliche Beratung
Rechtsanwältin & Notarin, Fachanwältin für IT-Recht
Darja Hannekum betreut das Datenschutzrecht in unserer Kanzlei. Sie ist Fachanwältin für IT-Recht und zertifizierte Datenschutzbeauftragte und berät Unternehmen von der DSGVO-Umsetzung bis zur Verteidigung im Bußgeldverfahren. Zum Profil
Wissen
IT & Social Media
Wie Unternehmen auf Auskunftsanfragen fristgerecht und vollständig antworten.
WeiterlesenIT & Social Media
Auf welcher Grundlage Daten heute in die USA übermittelt werden dürfen.
WeiterlesenIT & Social Media
Wann ein Verstoß tatsächlich zu einem Anspruch führt – und wann nicht.
WeiterlesenVerwandte Bereiche
Der übergeordnete Kernbereich: IT-Recht, digitale Geschäftsmodelle, Plattformen und Creator-Geschäft.
Kennzeichnung, Kooperationen, gesperrte Konten und die Rechte an Inhalten in sozialen Netzwerken.
Software-, Projekt- und Cloud-Verträge – einschließlich der datenschutzrechtlichen Regelungen darin.
Kontakt
Wir prüfen die Ausgangslage und besprechen mit Ihnen die nächsten rechtlichen Schritte.